Die anstehende Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf 1 % ab dem Jahr 2025 stellt eine wesentliche Veränderung in der Lebens- und Rentenversicherungsbranche dar. Der Rechnungszins, der als Garantiezins für klassische Lebens- und Rentenversicherungen dient, wurde in den vergangenen Jahren aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase mehrfach gesenkt, was die garantierten Leistungen dieser Produkte deu...mehr ]